Caritta-sila
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Caritta-sila *1
In "Ausübung" und in "Vermeidung" bestehende Sittlichkeit, bedeutet "Ausübung der vom Erhabenen als auszuübend vorgeschriebenen Sittenregeln, und das Nichtausüben dessen, was der Erhabene als nicht auszuüben verworfen hat . . . Von diesen beiden kommt "Ausübung" durch Vertrauen und Willenskraft zustande, und "Vermeidung" durch Vertrauen." s.a. varitta-sila
(Visuddhi-Magga III).