Abhisamacarika-sila: Unterschied zwischen den Versionen

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"Die in gutem Benehmen bestehende Sittlichkeit" bezieht sich auf die äußerlichen Pflichten des Mönches, wie die gegen seinen Unterweiser usw. A. ist eine Bezeichnung derjenigen Sittenregeln, die nach Abzug der mit "rechter Lebensweise" endenden achtfachen (Pfad- )Sittlichkeit (4fache rechte Rede, 3fache rechte Werke, rechter Lebenserwerb) übrig bleiben". "Wahrlich, ihr Mönche, daß ein Mönch, der das Gesetz der guten Benehmensweise nicht erfüllt hat, das Gesetz des urheiligen Wandels erfüllen wird, das ist nicht möglich".
"Die in gutem Benehmen bestehende Sittlichkeit" bezieht sich auf die äußerlichen Pflichten des Mönches, wie die gegen seinen Unterweiser usw. A. ist eine Bezeichnung derjenigen Sittenregeln, die nach Abzug der mit "rechter Lebensweise" endenden achtfachen (Pfad- )Sittlichkeit (4fache rechte Rede, 3fache rechte Werke, rechter Lebenserwerb) übrig bleiben". "Wahrlich, ihr Mönche, daß ein Mönch, der das Gesetz der guten Benehmensweise nicht erfüllt hat, das Gesetz des urheiligen Wandels ([[adibrahmacariyaka-sila]]) erfüllen wird, das ist nicht möglich".
 
 
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Aktuelle Version vom 27. Juni 2022, 08:02 Uhr

Abhisamacarika-sila *1[Bearbeiten]

"Die in gutem Benehmen bestehende Sittlichkeit" bezieht sich auf die äußerlichen Pflichten des Mönches, wie die gegen seinen Unterweiser usw. A. ist eine Bezeichnung derjenigen Sittenregeln, die nach Abzug der mit "rechter Lebensweise" endenden achtfachen (Pfad- )Sittlichkeit (4fache rechte Rede, 3fache rechte Werke, rechter Lebenserwerb) übrig bleiben". "Wahrlich, ihr Mönche, daß ein Mönch, der das Gesetz der guten Benehmensweise nicht erfüllt hat, das Gesetz des urheiligen Wandels (adibrahmacariyaka-sila) erfüllen wird, das ist nicht möglich".



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