Anumana

Aus Glossar des Buddhismus
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Anumana[Bearbeiten]

Anumana (Sanskrit: anumāna n.) logische Schlussfolgerung; Schluss, Folgerung, Beispiel, Analogie. Anumāna wird von Patanjali in seinem Yogasutra als eines von drei gültigen Erkenntnismitteln erwähnt. In der buddhistischen Logik ein Begriff, der für den Vorgang der Folgerung und des Beweises durch Argumentation und syllogistische Logik benutzt wird. Die Mittel gültiger Erkenntnis >Pramana sind direkte Wahrnehmung >Pratyaksha, Schlussfolgerung >Anumana und Überlieferung >Agama.



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