Ayatana: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Sehorgan (cakkhayatana) gilt der aus den 4 Elementen gebildete sensitive Teil des Auges (cakkhu-pasada > [[rupa]]) . . . der auf die Sinneneindrücke reagiert (sappatigha) . . .; (Vibh. II). Entsprechend ist die Erklärung der übrigen 4 Sinnenorgane.
Als Geist-Grundlage (manayatana) gilt alles Bewußtsein überhaupt. Die Geist-Grundlage ist also nicht zu verwechseln mit dem sog. Geist-Element (mano-dhatu; > [[dhatu]]), welch letzteres bloß die Funktionen des Aufmerkens, Rezipierens und Feststellens des sinnlichen Objektes verrichtet und nur bei der sinnlichen Perzeption in Betracht kommt. > [[vinnana-kicca]].
Das Sehobjekt wird in Vibh. II beschrieben als: "jenes aus den 4 physischen Elementen entstandene Phänomen, das als Farbe erscheint . . .". Das was das Sehbewußtsein sieht, sind also bloß Farben- und Lichtunterschiede und keine dreidimensionalen körperlichen Gegenstände.
Die 6 Sinnenorgane werden auch als 'Fähigkeiten' > [[indriya]] bezeichnet; und hierüber heißt es in M. 43: "Den 5 Fähigkeiten eignet verschiedenes Gebiet, und nicht nimmt die eine am Gebiete einer anderen Teil . . . sie haben den Geist zur Stütze . . . sind durch die Lebenskraft bedingt . . . diese durch die Lebenswärme . . . diese wiederum durch die Lebenskraft, genau wie Licht und Flamme einer Lampe sich gegenseitig bedingen."
Eine ausführliche Besprechung der 12 Grundlagen gibt Vis. XV. In Yam. III, dem sechsten Abhidhammawerke (siehe Führ. VI (III)) werden diese 12 Begriffe einer logischen Untersuchung unterworfen.
Über die 12 Grundlagen als Bedingung zur Entstehung des Bewußtseinseindrucks (usw.) > [[paticcasamuppada]].
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Version vom 21. Mai 2020, 22:13 Uhr

1. Ayatana *1

Ayatana 1 "Gebiete", ist ein Name für die 4 Unkörperlichen Vertiefungen jhana

Ayatana 2 Die 12 'Grundlagen' oder Quellen der geistigen Vorgänge, bestehen in den 6 persönlichen (ajjhattika) Grundlagen (d.i. den 5 Sinnenorganen und dem Bewußtsein) und den 6 äußeren (bāhira) Grundlagen (d.i. den 6 Objekten), nämlich:

Sehorgan (cakkhayatana) Sehobjekt
Hörorgan (sotayatana) Hörobjekt
Riechorgan (ghanayatana) Riechobjekt
Schmeckorgan (jivhayatana) Schmeckobjekt
Körperorgan (k<y<yatana) Körpereindruck
Geist-Grundlage, oder Bewußtsein

(manayatana = Bewußtsein)
(dhammayatana)

Geist-Objekt

Als Sehorgan (cakkhayatana) gilt der aus den 4 Elementen gebildete sensitive Teil des Auges (cakkhu-pasada > rupa) . . . der auf die Sinneneindrücke reagiert (sappatigha) . . .; (Vibh. II). Entsprechend ist die Erklärung der übrigen 4 Sinnenorgane.

Als Geist-Grundlage (manayatana) gilt alles Bewußtsein überhaupt. Die Geist-Grundlage ist also nicht zu verwechseln mit dem sog. Geist-Element (mano-dhatu; > dhatu), welch letzteres bloß die Funktionen des Aufmerkens, Rezipierens und Feststellens des sinnlichen Objektes verrichtet und nur bei der sinnlichen Perzeption in Betracht kommt. > vinnana-kicca.

Das Sehobjekt wird in Vibh. II beschrieben als: "jenes aus den 4 physischen Elementen entstandene Phänomen, das als Farbe erscheint . . .". Das was das Sehbewußtsein sieht, sind also bloß Farben- und Lichtunterschiede und keine dreidimensionalen körperlichen Gegenstände.

Die 6 Sinnenorgane werden auch als 'Fähigkeiten' > indriya bezeichnet; und hierüber heißt es in M. 43: "Den 5 Fähigkeiten eignet verschiedenes Gebiet, und nicht nimmt die eine am Gebiete einer anderen Teil . . . sie haben den Geist zur Stütze . . . sind durch die Lebenskraft bedingt . . . diese durch die Lebenswärme . . . diese wiederum durch die Lebenskraft, genau wie Licht und Flamme einer Lampe sich gegenseitig bedingen."

Eine ausführliche Besprechung der 12 Grundlagen gibt Vis. XV. In Yam. III, dem sechsten Abhidhammawerke (siehe Führ. VI (III)) werden diese 12 Begriffe einer logischen Untersuchung unterworfen.

Über die 12 Grundlagen als Bedingung zur Entstehung des Bewußtseinseindrucks (usw.) > paticcasamuppada.


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