Bearbeiten von „Buddhistische Ordensregeln“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
=== Schonen von Lebewesen === | === Schonen von Lebewesen === | ||
Mönche/Nonnen dürfen keine Lebewesen gewollt oder aus grober Unachtsamkeit töten oder jemanden dazu veranlassen, es zu tun [Pacittiya 61+62]. Mönche/Nonnen dürfen auch nicht zum (Selbst-)Mord aufhetzen oder jemandem die Mittel dazu verschaffen. Sogar die Empfehlung einer Abtreibung ist | Mönche/Nonnen dürfen keine Lebewesen gewollt oder aus grober Unachtsamkeit töten oder jemanden dazu veranlassen, es zu tun [Pacittiya 61+62]. Mönche/Nonnen dürfen auch nicht zum (Selbst-)Mord aufhetzen oder jemandem die Mittel dazu verschaffen. Sogar die Empfehlung einer Abtreibung ist ein Ausschlussvergehen, wenn sie durchgeführt wird [Parajika 1]. Auch dürfen sie nicht Rasen mähen, Erde umgraben oder jemanden auffordern, dies zu tun [Pacittiya 10+11]. | ||
=== Unterkünfte === | === Unterkünfte === |