Bearbeiten von „Buddhistisches Mönchtum“
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== Buddhistisches Mönchtum *14 == | == Buddhistisches Mönchtum *14 == | ||
Das Buddhistische Mönchtum des Sangha, der vom Buddha selbst ins Leben gerufene Orden der Mönche (Pali: | Das Buddhistische Mönchtum des Sangha, der vom Buddha selbst ins Leben gerufene Orden der Mönche (Pali: bhikkhu, Sanskrit: bhikshu) und Nonnen (Pali: bhikkhuni, Sanskrit: bhikshuni), stellt ein zentrales Element bei der Bewahrung und Verbreitung der Lehre (Dhamma) dar und bildet gemeinsam mit den Laien die Vierfache Gemeinschaft. Buddhistische Nonnen und Mönche leben meist im Zölibat, es gibt aber auch Schulen, die eine Ehe erlauben. | ||
=== Allgemeines === | === Allgemeines === | ||
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==Die Mönchs- und Nonnenregeln == | ==Die Mönchs- und Nonnenregeln == | ||
Im | Im Patimokkha (Pali) oder Pratimoksha (Sanskrit) sind die Mönchs- und Nonnenregeln dargelegt. Sie regeln alle Bereiche des Ordenslebens. Vollordinierte Nonnen (Bhikkhunis bzw. Bhikshunis) haben mehr Vorschriften einzuhalten als vollordinierte Mönche (im Theravada 311 gegenüber 227). | ||
Neben dem Leben des Vollordinierten gibt es auch die Möglichkeit, als Novize (Samanera, Samaneri) in den Orden einzutreten und den Weg zu gehen. Die Regeln im Orden sind demokratisch gestaltet und orientieren sich am Wohl der Mehrheit und dem Einklang mit Buddhas Lehren. Die höchste Bestrafung ist die Laisierung, also der Ausschluss aus dem Orden. Ein Mönch oder eine Nonne verliert die Ordination, wenn ein „ausstoßendes Vergehen“ ( | Neben dem Leben des Vollordinierten gibt es auch die Möglichkeit, als Novize (Samanera, Samaneri) in den Orden einzutreten und den Weg zu gehen. Die Regeln im Orden sind demokratisch gestaltet und orientieren sich am Wohl der Mehrheit und dem Einklang mit Buddhas Lehren. Die höchste Bestrafung ist die Laisierung, also der Ausschluss aus dem Orden. Ein Mönch oder eine Nonne verliert die Ordination, wenn ein „ausstoßendes Vergehen“ (Pārājika) begangen wurde. Die Person kehrt durch den Fehltritt in den Laienstatus zurück und darf in diesem Leben kein hochordiniertes Mitglied des Ordens mehr sein. Der Buddha gab aber auch die Erlaubnis, das Training als Mönch oder Nonne zu beenden. Wird dies ordentlich vollzogen, liegt kein Vergehen vor. | ||
=== Mahayana (Mahasanghikas und Mulasarvastavadins) === | === Mahayana (Mahasanghikas und Mulasarvastavadins) === | ||
→ Hauptartikel: Pratimoksha | → Hauptartikel: Pratimoksha | ||
Der | Der Mahayana-Buddhismus hat zwei Mahayana-Sutras, auf die sich die zwei Linien zur monastischen Tradition für Mönche und Nonnen beziehen: das Pratimoksha-Sutra der Mahasamghikas und das Pratimoksha-Sutra der Mulasarvastavadins. Beide Linien gehen auf Schulen des Hinayana zurück. Die Sutras sind in Sanskrit verfasst. | ||
In dieser Sanskrit-Tradition unterscheiden sich teilweise die Regeln von der Theravada-Tradition der Patimokkha, die Kernregeln sind aber dieselben. So scheint es, dass Regeln angepasst oder hinzugefügt wurden. Die Möglichkeit zur Änderung wurde vom Buddha erlaubt, wenn der Orden dies mehrheitlich beschließt. Die Änderungen zeigen sich allein daran, dass Bhikkhus (Pali) 227 Gelübde und Bhikshus (Sanskrit) 253 Gelübde halten. Das Ursprungsland des Buddhismus ist zwar Indien, einige Vorschriften sind aber im Patimokkha klimabedingt. So ist etwa die Regel, nicht mehr als drei Kleidungsstücke (Roben) persönlich besitzen zu dürfen, für einen Mönch oder eine Nonne z. B. in Japan bei −5 °C nicht mehr aufrechtzuerhalten. | |||
===Theravada (Theravadin) === | ===Theravada (Theravadin) === | ||
Thailand: Thailändische Mönche beim Pindabat („Almosengang“) | |||
→ Hauptartikel: Patimokkha | → Hauptartikel: Patimokkha | ||
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Sie gehört zur Grundausstattung eines Ordinierten, sein „Lebenserwerb“ sozusagen. Sie darf nur aus zwei Materialien bestehen: Keramik oder Eisen [Cullavagga 252] und hat (außen) schwarz zu sein. Mittlerweile haben sich die in Thailand gebräuchlichen Schalen aus rostfreiem Stahl weit verbreitet. Der Umgang mit den Almosenschalen wird im Cullavagga vorgeschrieben [Cvg 254]. Eine Tragetasche für die Schale ist erlaubt und wird meist in der jeweils üblichen Robenfarbe mitgeführt. Oft hat die Schale einen dazu passenden Deckel, der im Bedarfsfall als zusätzliches Annahme-Gefäß dient. Besteck ist den Ordinierten nicht als Besitztum erlaubt. Die Verwendung eines Löffels wird aber weitestgehend toleriert. In vielen Klöstern, vor allem in der sog. „Waldtradition“ wird ausschließlich aus der Schale und mit der (rechten) Hand gegessen. Die linke Hand gilt als unrein. | Sie gehört zur Grundausstattung eines Ordinierten, sein „Lebenserwerb“ sozusagen. Sie darf nur aus zwei Materialien bestehen: Keramik oder Eisen [Cullavagga 252] und hat (außen) schwarz zu sein. Mittlerweile haben sich die in Thailand gebräuchlichen Schalen aus rostfreiem Stahl weit verbreitet. Der Umgang mit den Almosenschalen wird im Cullavagga vorgeschrieben [Cvg 254]. Eine Tragetasche für die Schale ist erlaubt und wird meist in der jeweils üblichen Robenfarbe mitgeführt. Oft hat die Schale einen dazu passenden Deckel, der im Bedarfsfall als zusätzliches Annahme-Gefäß dient. Besteck ist den Ordinierten nicht als Besitztum erlaubt. Die Verwendung eines Löffels wird aber weitestgehend toleriert. In vielen Klöstern, vor allem in der sog. „Waldtradition“ wird ausschließlich aus der Schale und mit der (rechten) Hand gegessen. Die linke Hand gilt als unrein. | ||