Bearbeiten von „Buddhistisches Mönchtum

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==Die Mönchs- und Nonnenregeln ==
==Die Mönchs- und Nonnenregeln ==


Im [[Patimokkha]] (Pali) oder Pratimoksha (Sanskrit) sind die Mönchs- und Nonnenregeln dargelegt. Sie regeln alle Bereiche des Ordenslebens. Vollordinierte Nonnen (Bhikkhunis bzw. Bhikshunis) haben mehr Vorschriften einzuhalten als vollordinierte Mönche (im Theravada 311 gegenüber 227).
Im Patimokkha (Pali) oder Pratimoksha (Sanskrit) sind die Mönchs- und Nonnenregeln dargelegt. Sie regeln alle Bereiche des Ordenslebens. Vollordinierte Nonnen (Bhikkhunis bzw. Bhikshunis) haben mehr Vorschriften einzuhalten als vollordinierte Mönche (im Theravada 311 gegenüber 227).


Neben dem Leben des Vollordinierten gibt es auch die Möglichkeit, als Novize (Samanera, Samaneri) in den Orden einzutreten und den Weg zu gehen. Die Regeln im Orden sind demokratisch gestaltet und orientieren sich am Wohl der Mehrheit und dem Einklang mit Buddhas Lehren. Die höchste Bestrafung ist die Laisierung, also der Ausschluss aus dem Orden. Ein Mönch oder eine Nonne verliert die Ordination, wenn ein „ausstoßendes Vergehen“ (Parajika) begangen wurde. Die Person kehrt durch den Fehltritt in den Laienstatus zurück und darf in diesem Leben kein hochordiniertes Mitglied des Ordens mehr sein. Der Buddha gab aber auch die Erlaubnis, das Training als Mönch oder Nonne zu beenden. Wird dies ordentlich vollzogen, liegt kein Vergehen vor.
Neben dem Leben des Vollordinierten gibt es auch die Möglichkeit, als Novize (Samanera, Samaneri) in den Orden einzutreten und den Weg zu gehen. Die Regeln im Orden sind demokratisch gestaltet und orientieren sich am Wohl der Mehrheit und dem Einklang mit Buddhas Lehren. Die höchste Bestrafung ist die Laisierung, also der Ausschluss aus dem Orden. Ein Mönch oder eine Nonne verliert die Ordination, wenn ein „ausstoßendes Vergehen“ (Parajika) begangen wurde. Die Person kehrt durch den Fehltritt in den Laienstatus zurück und darf in diesem Leben kein hochordiniertes Mitglied des Ordens mehr sein. Der Buddha gab aber auch die Erlaubnis, das Training als Mönch oder Nonne zu beenden. Wird dies ordentlich vollzogen, liegt kein Vergehen vor.

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