Bearbeiten von „Buddhistisches Mönchtum“
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Sie gehört zur Grundausstattung eines Ordinierten, sein „Lebenserwerb“ sozusagen. Sie darf nur aus zwei Materialien bestehen: Keramik oder Eisen [Cullavagga 252] und hat (außen) schwarz zu sein. Mittlerweile haben sich die in Thailand gebräuchlichen Schalen aus rostfreiem Stahl weit verbreitet. Der Umgang mit den Almosenschalen wird im Cullavagga vorgeschrieben [Cvg 254]. Eine Tragetasche für die Schale ist erlaubt und wird meist in der jeweils üblichen Robenfarbe mitgeführt. Oft hat die Schale einen dazu passenden Deckel, der im Bedarfsfall als zusätzliches Annahme-Gefäß dient. Besteck ist den Ordinierten nicht als Besitztum erlaubt. Die Verwendung eines Löffels wird aber weitestgehend toleriert. In vielen Klöstern, vor allem in der sog. „Waldtradition“ wird ausschließlich aus der Schale und mit der (rechten) Hand gegessen. Die linke Hand gilt als unrein. | Sie gehört zur Grundausstattung eines Ordinierten, sein „Lebenserwerb“ sozusagen. Sie darf nur aus zwei Materialien bestehen: Keramik oder Eisen [Cullavagga 252] und hat (außen) schwarz zu sein. Mittlerweile haben sich die in Thailand gebräuchlichen Schalen aus rostfreiem Stahl weit verbreitet. Der Umgang mit den Almosenschalen wird im Cullavagga vorgeschrieben [Cvg 254]. Eine Tragetasche für die Schale ist erlaubt und wird meist in der jeweils üblichen Robenfarbe mitgeführt. Oft hat die Schale einen dazu passenden Deckel, der im Bedarfsfall als zusätzliches Annahme-Gefäß dient. Besteck ist den Ordinierten nicht als Besitztum erlaubt. Die Verwendung eines Löffels wird aber weitestgehend toleriert. In vielen Klöstern, vor allem in der sog. „Waldtradition“ wird ausschließlich aus der Schale und mit der (rechten) Hand gegessen. Die linke Hand gilt als unrein. | ||