Caritta-sila

Aus Glossar des Buddhismus
Version vom 28. April 2020, 20:15 Uhr von Kurt Singer (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „== Caritta- u. varitta-sila *1 == In "Ausübung" und in "Vermeidung" bestehende Sittlichkeit, bedeutet "Ausübung der vom Erhabenen als auszuübend vorgeschri…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Caritta- u. varitta-sila *1

In "Ausübung" und in "Vermeidung" bestehende Sittlichkeit, bedeutet "Ausübung der vom Erhabenen als auszuübend vorgeschriebenen Sittenregeln, und das Nichtausüben dessen, was der Erhabene als nicht auszuüben verworfen hat . . . Von diesen beiden kommt "Ausübung" durch Vertrauen und Willenskraft zustande, und "Vermeidung" durch Vertrauen."

(Visuddhi-Magga III).