Dhamma

Aus Glossar des Buddhismus
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Dhamma *1

[Pali = Dhamma, Sanskrit = Dharma ]

eig. das Tragende, Vertrag, Brauch; Gesetz, Naturgesetz (Die Lehre des Buddha), Recht, Gerechtigkeit, Rechtschaffenheit; Eigenschaft, Ding, Denkobjekt, Daseinserscheinung. In allen diesen Bedeutungen kommt das Wort in den buddhistischen Texten vor.

Der Kommentar zu Dhamma führt vier Bedeutungen dieses Begriffs an: Tugend (guna), Lehre (desana), Wortlaut (pariyatti), seelenloses Objekt (nissatta). Bei Erklärung von dhamma-patisambhida Patisambhida wird dhamma als Grund oder Bedingung (hetu) erklärt.

Der Dhamma als das von dem Buddha erkannte und verkündete Gesetz ist zusammengefaßt in den sog. 4 Edlen Wahrheiten (sacca). Er bildet eines der 3 Kleinode (ti-ratana) und eine der 10 Betrachtungen (anussati).

Dhamma, als Geist-Objekt (ayatana), mag sein irgend etwas Vergangenes, Gegenwärtiges oder Zukünftiges, Körperliches oder Geistiges, Wirkliches oder Imaginäres, Geschaffenes oder Ungeschaffenes. (sankhara)



Die Seite wurde erstellt von Kurt Singer
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