Dhatu: Unterschied zwischen den Versionen
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1-10 sind physisch; 11-16 und 18 sind geistig; 17 mag physisch oder geistig sein. | 1-10 sind physisch; 11-16 und 18 sind geistig; 17 mag physisch oder geistig sein. | ||
16 vollzieht beim Beginne eines Bewußtseinsvorganges die Funktion des Aufmerkens (>avajjana); bei einem sinnlichen Bewußtseinsvorgange vollzieht es ferner die Funktion des Rezipierens (> sampaticchana) des sinnlichen Objektes. 18 vollzieht die Funktion des Prüfens (santirana) u. Registrierens (tad-arammana); | 16 vollzieht beim Beginne eines Bewußtseinsvorganges die Funktion des Aufmerkens (>avajjana); bei einem sinnlichen Bewußtseinsvorgange vollzieht es ferner die Funktion des Rezipierens (> sampaticchana) des sinnlichen Objektes. 18 vollzieht die Funktion des Prüfens (santirana) u. Registrierens (tad-arammana); | ||
Über diese 18 Elemente vgl. ayatana. Von den vielen weiteren Gruppen von Elementen sind die bekanntesten die 3 Weltelernente: | Über diese 18 Elemente vgl. ayatana. Von den vielen weiteren Gruppen von Elementen sind die bekanntesten die 3 Weltelernente: | ||
Sinnenwelt (kama-dhatu), Feinkörperliche Welt (rupa-dhatu) und Unkörperliche Welt (arupa-dhatu); ferner die Gruppe der 6 Elemente, d. i.: Festes, Flüssiges, Erhitzendes, Flüchtiges, Raum, Bewußtsein. | Sinnenwelt (kama-dhatu), Feinkörperliche Welt (rupa-dhatu) und Unkörperliche Welt (arupa-dhatu); ferner die Gruppe der 6 Elemente, d. i.: Festes, Flüssiges, Erhitzendes, Flüchtiges, Raum, Bewußtsein. |
Version vom 29. April 2020, 15:21 Uhr
Dhatu *1
"Elemente", nennt man die letzten Bestandteile oder Glieder eines Ganzen.
- Die für alles Körperliche die unumgänglich nötige Grundlage bildenden 4 Elemente sind: das Feste, Flüssige, Erhitzende, Bewegliche, wörtl, Erde, Wasser, Feuer (Hitze), Wind. Über die Analyse der 4 Elemente (dhatu-vavatthana.
- Die die Bedingungen für die geistigen Vorgänge bildenden 18 Elemente sind:
- Sehorgan
- Hörorgan
- Riechorgan
- Schmeckorgan
- Körperorgan
- Sehobjekt
- Hörobjekt
- Riechobjekt
- Schmeckobjekt
- Körpereindruck
- Sehbewußtsein
- Hörbewußtsein
- Riechbewußtsein
- Schmeckbewußtsein
- Körperbewußtsein
- Geist-Element (mano-dhatu)
- Geist-Objekt (dhamma-dhatu)
- Geistbewußtseins-Element (manovinnanna-dhatu )
1-10 sind physisch; 11-16 und 18 sind geistig; 17 mag physisch oder geistig sein. 16 vollzieht beim Beginne eines Bewußtseinsvorganges die Funktion des Aufmerkens (>avajjana); bei einem sinnlichen Bewußtseinsvorgange vollzieht es ferner die Funktion des Rezipierens (> sampaticchana) des sinnlichen Objektes. 18 vollzieht die Funktion des Prüfens (santirana) u. Registrierens (tad-arammana); Über diese 18 Elemente vgl. ayatana. Von den vielen weiteren Gruppen von Elementen sind die bekanntesten die 3 Weltelernente: Sinnenwelt (kama-dhatu), Feinkörperliche Welt (rupa-dhatu) und Unkörperliche Welt (arupa-dhatu); ferner die Gruppe der 6 Elemente, d. i.: Festes, Flüssiges, Erhitzendes, Flüchtiges, Raum, Bewußtsein.