Nissaya: Unterschied zwischen den Versionen
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"Hierunter nun gilt als 'auf Begehren gegründet' ( | "Hierunter nun gilt als 'auf Begehren gegründet' (tanha-nissita) diejenige Sittlichkeit, die zustande gekommen ist in der Erwartung auf Daseinsglück, wie z. B.: 'Ach, möchte ich doch durch diese Sittlichkeit ein Engel oder ein Himmelwesen werden!' (A.IX.72). | ||
Als 'auf Ansichten gegründet' (ditthi-nissita) gilt diejenige Sittlichkeit, die veranlaßt wurde durch die Ansicht, daß man durch Sittenregeln die Läuterung (Erlösung) erreiche." (Vis. I) | Als 'auf Ansichten gegründet' (ditthi-nissita) gilt diejenige Sittlichkeit, die veranlaßt wurde durch die Ansicht, daß man durch Sittenregeln die Läuterung (Erlösung) erreiche." (Vis. I) |
Aktuelle Version vom 6. Juli 2022, 14:28 Uhr
Nissaya *1[Bearbeiten]
'Grundlage'. Die 2 verkehrten Grundlagen der Sittlichkeit sind Begehren (tanha-nissaya) und Ansichten (ditthi-nissaya). So spricht man von einer auf Begehren oder auf Ansichten gegründeten Sittlichkeit.
"Hierunter nun gilt als 'auf Begehren gegründet' (tanha-nissita) diejenige Sittlichkeit, die zustande gekommen ist in der Erwartung auf Daseinsglück, wie z. B.: 'Ach, möchte ich doch durch diese Sittlichkeit ein Engel oder ein Himmelwesen werden!' (A.IX.72).
Als 'auf Ansichten gegründet' (ditthi-nissita) gilt diejenige Sittlichkeit, die veranlaßt wurde durch die Ansicht, daß man durch Sittenregeln die Läuterung (Erlösung) erreiche." (Vis. I)
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