Ordination

Aus Glossar des Buddhismus
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ordination[Bearbeiten]

Ordination
Foto Kurt Singer

Im Buddhismus ist die Ordination eine freiwillige Handlung, die jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann. Mönchen und Nonnen steht es frei, jederzeit das Gewand abzulegen und in den Laienstand zuruckzukehrcn, falls sie dies wünschen, und in bestimmten Landern ist es fur Männer zur Sitte geworden, eine kurze Zeit in einem Kloster zu verbringen, wie z.B. in Thailand.

In den frühen Tagen der Lehrtatigkeit des Buddha wurden diejenigen, die ihm folgen wollten, einfach mit den Worten "Komm, Mönch" (ehi bhikkhu) aufgenommen, aber bald wurde eine formelle Zeremonie eingeführt. Obwohl es heute vie!e regionale Unterschiede gibt, besteht der normale Ablauf in den *Theravada-Ländern darin, dass Anwärter zuerst als Novizen und dann später als Vollmönche ([[Bhikku) bzw Nonnen (Bhikkhuni) in den Sangha aufgenommen werden.

Ersteres wird als die niedere Ordination (pravrajya), letzteres als die hohere Ordination (upasampada) bezeichnet.

Bei der hoheren Weihe wird ein Novize zu einem Vollmitglied des *Sarpgha und verpflichtet sich, den Regeln des Monchskodex (*priitimo~a) zu folgen. Fur beide Formen der Ordination ist eine Mindestzahl von funf geweihten Monchen oder Nonnen erforder-lich, die dem Orden schon zehn oder mehr Jahre ange¬horen mussen, In *Mahayana-Landern gibt es manch¬mal eine dritte Ordination, bezeichnet als .Bodhisattva¬Ordination", bei der zusatzlich das Bodhisattva-Celub¬de (*prm;idhiina) abge!egt wird. 183

Der buddhistische Mönchsorden ist heute streng geregelt. Für den Eintritt ist das vollendete 20. Lebensjahr und die Einwilligung der Eltern erforderlich. Zu den Regeln der Mönche gehören diejenigen, die auch für die buddhistischen Laien gelten:

  • Ich fasse den Entschluß, nicht zu töten
  • Ich fasse den Entschluß, nichts zu nehmen, was mir nicht gehört
  • Ich fasse den Entschluß, nicht unsittlich zu sein
  • Ich fasse den Entschluß, nicht zu lügen
  • Ich fasse den Entschluß, mich aller berauschenden Genußmittel zu enthalten

Für den Mönch sind noch fünf weitere Entschlüsse bindend:

  • nicht zu ungehöriger Zeit zu essen, d.h. nach der Mittagsmahlzeit keine festen Speisen zu sich nehmen
  • sich des Tanzes, des Singens, der Schauspiele und der Musikaufführungen, also aller weltlichen Zerstreuungen zu enthalten
  • den Gebrauch von Schmuck jeder Art, von Ölen und Salben, also von allem, was der Eitelkeit dient, abzulehnen
  • die Benutzung üppiger Betten aufzugeben
  • immerdar in freiwilliger Armut zu leben



Die Seite wurde erstellt von Kurt Singer
Zur Erleichterung: hier das Quellenverzeichnis und die Abkürzungen


Hier geht es zu meinen Seiten über Thailand und über den Buddhismus:

Thailand | Buddhismus | Schreib mir eine Mail