Patimokkha: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar des Buddhismus
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Wer sich beim Vortragen eines Vergehens bewußt ist, hat seine Schuld zu bekennen. Zunächst werden vorgetragen:
Wer sich beim Vortragen eines Vergehens bewußt ist, hat seine Schuld zu bekennen. Zunächst werden vorgetragen:


#Die vier schweren, mit Ausstoßung verbundenen Vergehen (parajika):
1. Die vier schweren, mit Ausstoßung verbundenen Vergehen (parajika):


:Geschlechtsverkehr,
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durch deren Ausübung einer für immer der Bhikkhuwürde verlustig geht.
durch deren Ausübung einer für immer der Bhikkhuwürde verlustig geht.


#Die dreizehn weniger schweren, sogen. Sanghādisesa-Vergehen, von denen die neun ersten, neben dem 'Geständnis', außerdem 'Sühnung' (mānatta) und den 'Wiederaufnahme-Akt' (abbhāna) und meist noch zeitweises 'Getrenntwohnen' (parivāsa) erfordern.
2. Die dreizehn weniger schweren, sogen. Sanghādisesa-Vergehen, von denen die neun ersten, neben dem 'Geständnis', außerdem 'Sühnung' (mānatta) und den 'Wiederaufnahme-Akt' (abbhāna) und meist noch zeitweises 'Getrenntwohnen' (parivāsa) erfordern.


Weitere Vergehen sind: 2 Aniyata, 92 Pācittiya, 30 Nissagiya-pācittiya, 4 Adhikarana-samatha.
Weitere Vergehen sind: 2 Aniyata, 92 Pācittiya, 30 Nissagiya-pācittiya, 4 Adhikarana-samatha.

Version vom 17. Mai 2020, 11:46 Uhr

Patimokkha *1

Patimokkha ist das Register der Ordensvergehen > apatti, enthält die Aufzählung sämtlicher Vergehen gegen die Ordenszucht, das an allen Vollmonds- und Neumondstagen (uposatha) vor der versammelten Mönchsgemeinde > sangha vorgetragen wird, und zwar in der für offizielle Ordenshandlungen besonders festgelegten sog. 'Eingrenzung' > sima - die darüber gebaute Halle wird bisweilen auch Uposatha-Halle genannt -.

Wer sich beim Vortragen eines Vergehens bewußt ist, hat seine Schuld zu bekennen. Zunächst werden vorgetragen:

1. Die vier schweren, mit Ausstoßung verbundenen Vergehen (parajika):

Geschlechtsverkehr,
Diebstahl,
Menschenmord,
Prahlen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und Kräften -,

durch deren Ausübung einer für immer der Bhikkhuwürde verlustig geht.

2. Die dreizehn weniger schweren, sogen. Sanghādisesa-Vergehen, von denen die neun ersten, neben dem 'Geständnis', außerdem 'Sühnung' (mānatta) und den 'Wiederaufnahme-Akt' (abbhāna) und meist noch zeitweises 'Getrenntwohnen' (parivāsa) erfordern.

Weitere Vergehen sind: 2 Aniyata, 92 Pācittiya, 30 Nissagiya-pācittiya, 4 Adhikarana-samatha.

In der heute vorliegenden Fassung enthält die Ordenssatzung (pātimokkha), einschließlich der 75 'Anstandsregeln' (sekhiya), 227 Vorschriften.

Siehe Patimokkha im Vinaya Pitaka.


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