Patimokkha: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar des Buddhismus
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2. Die dreizehn weniger schweren, sogen. Sanghādisesa-Vergehen, von denen die neun ersten, neben dem 'Geständnis', außerdem 'Sühnung' (mānatta) und den 'Wiederaufnahme-Akt' (abbhāna) und meist noch zeitweises 'Getrenntwohnen' (parivāsa) erfordern.
2. Die dreizehn weniger schweren, sogen. Sanghādisesa-Vergehen, von denen die neun ersten, neben dem 'Geständnis', außerdem 'Sühnung' (mānatta) und den 'Wiederaufnahme-Akt' (abbhāna) und meist noch zeitweises 'Getrenntwohnen' (parivāsa) erfordern.


Weitere Vergehen sind: 2 Aniyata, 92 Pācittiya, 30 Nissagiya-pācittiya, 4 Adhikarana-samatha.
Weitere Vergehen sind: 2 Aniyata, 92 Pacittiya, 30 Nissagiya-pacittiya, 4 Adhikarana-samatha.


In der heute vorliegenden Fassung enthält die Ordenssatzung (pātimokkha), einschließlich der 75 'Anstandsregeln' (sekhiya), 227 Vorschriften.
In der heute vorliegenden Fassung enthält die Ordenssatzung (pātimokkha), einschließlich der 75 'Anstandsregeln' (sekhiya), 227 Vorschriften.

Version vom 17. Mai 2020, 11:46 Uhr

Patimokkha *1

Patimokkha ist das Register der Ordensvergehen > apatti, enthält die Aufzählung sämtlicher Vergehen gegen die Ordenszucht, das an allen Vollmonds- und Neumondstagen (uposatha) vor der versammelten Mönchsgemeinde > sangha vorgetragen wird, und zwar in der für offizielle Ordenshandlungen besonders festgelegten sog. 'Eingrenzung' > sima - die darüber gebaute Halle wird bisweilen auch Uposatha-Halle genannt -.

Wer sich beim Vortragen eines Vergehens bewußt ist, hat seine Schuld zu bekennen. Zunächst werden vorgetragen:

1. Die vier schweren, mit Ausstoßung verbundenen Vergehen (parajika):

Geschlechtsverkehr,
Diebstahl,
Menschenmord,
Prahlen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und Kräften -,

durch deren Ausübung einer für immer der Bhikkhuwürde verlustig geht.

2. Die dreizehn weniger schweren, sogen. Sanghādisesa-Vergehen, von denen die neun ersten, neben dem 'Geständnis', außerdem 'Sühnung' (mānatta) und den 'Wiederaufnahme-Akt' (abbhāna) und meist noch zeitweises 'Getrenntwohnen' (parivāsa) erfordern.

Weitere Vergehen sind: 2 Aniyata, 92 Pacittiya, 30 Nissagiya-pacittiya, 4 Adhikarana-samatha.

In der heute vorliegenden Fassung enthält die Ordenssatzung (pātimokkha), einschließlich der 75 'Anstandsregeln' (sekhiya), 227 Vorschriften.

Siehe Patimokkha im Vinaya Pitaka.


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