Patimokkha: Unterschied zwischen den Versionen
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Weitere Vergehen sind: 2 Aniyata, 92 | Weitere Vergehen sind: 2 Aniyata, 92 Pacittiya, 30 Nissagiya-pacittiya, 4 Adhikarana-samatha. | ||
In der heute vorliegenden Fassung enthält die Ordenssatzung (pātimokkha), einschließlich der 75 'Anstandsregeln' (sekhiya), 227 Vorschriften. | In der heute vorliegenden Fassung enthält die Ordenssatzung (pātimokkha), einschließlich der 75 'Anstandsregeln' (sekhiya), 227 Vorschriften. |
Version vom 17. Mai 2020, 11:46 Uhr
Patimokkha *1
Patimokkha ist das Register der Ordensvergehen > apatti, enthält die Aufzählung sämtlicher Vergehen gegen die Ordenszucht, das an allen Vollmonds- und Neumondstagen (uposatha) vor der versammelten Mönchsgemeinde > sangha vorgetragen wird, und zwar in der für offizielle Ordenshandlungen besonders festgelegten sog. 'Eingrenzung' > sima - die darüber gebaute Halle wird bisweilen auch Uposatha-Halle genannt -.
Wer sich beim Vortragen eines Vergehens bewußt ist, hat seine Schuld zu bekennen. Zunächst werden vorgetragen:
1. Die vier schweren, mit Ausstoßung verbundenen Vergehen (parajika):
- Geschlechtsverkehr,
- Diebstahl,
- Menschenmord,
- Prahlen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und Kräften -,
durch deren Ausübung einer für immer der Bhikkhuwürde verlustig geht.
2. Die dreizehn weniger schweren, sogen. Sanghādisesa-Vergehen, von denen die neun ersten, neben dem 'Geständnis', außerdem 'Sühnung' (mānatta) und den 'Wiederaufnahme-Akt' (abbhāna) und meist noch zeitweises 'Getrenntwohnen' (parivāsa) erfordern.
Weitere Vergehen sind: 2 Aniyata, 92 Pacittiya, 30 Nissagiya-pacittiya, 4 Adhikarana-samatha.
In der heute vorliegenden Fassung enthält die Ordenssatzung (pātimokkha), einschließlich der 75 'Anstandsregeln' (sekhiya), 227 Vorschriften.
Siehe Patimokkha im Vinaya Pitaka.