Rajadanasima
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Rajadanasima *11
Durch königliche Gabe definierte Grenze eines Gebietes für ein Sanghakamma, v.a. bei Einweihung eines Klosters, der Aufnahme in den vollen Status
Durch königliche Gabe definierte Grenze eines Gebietes für ein Sanghakamma, v.a. bei Einweihung eines Klosters, der Aufnahme in den vollen Status