Bearbeiten von „Sangha-Gesetz“
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Das thailändische Sangha-Gesetz, in der Literatur meist unter der englischen Bezeichnung Sangha Administration Act, ist die gesetzliche Regelung zur staatlichen Kontrolle der Organisation und Verwaltung der buddhistischen Mönchsgemeinschaft (Mahasangha) in [[Thailand]]. Es wurde erstmals 1902 erlassen (45 Paragraphen), 1941 im demokratischen Sinn überarbeitet (60 Paragraphen) und 1962 zu einer streng zentralistischen Ausgestaltung revidiert. Letztere Fassung ist im Kern bis heute in Kraft. | Das thailändische Sangha-Gesetz, in der Literatur meist unter der englischen Bezeichnung Sangha Administration Act, ist die gesetzliche Regelung zur staatlichen Kontrolle der Organisation und Verwaltung der buddhistischen Mönchsgemeinschaft (Mahasangha) in [[Thailand]]. Es wurde erstmals 1902 erlassen (45 Paragraphen), 1941 im demokratischen Sinn überarbeitet (60 Paragraphen) und 1962 zu einer streng zentralistischen Ausgestaltung revidiert. Letztere Fassung ist im Kern bis heute in Kraft. | ||
Entworfen wurde das Gesetz vom Prinzen Wachirayan, der ein Sohn von König | Entworfen wurde das Gesetz vom Prinzen Wachirayan, der ein Sohn von König Mongkut und ein Bruder des späteren Königs Chulalongkorn war. Das Gesetz sollte den Sangha in Thailand vereinheitlichen und eine zentrale Verwaltung und eine einzige geistliche Autorität zu schaffen. | ||
Nach allen Fassungen steht an der Spitze der oberste Mönchspatriarch (Sangharaja; Somdet Phra Sangkharat). Durch die Bestimmungen der aktuellen Version kommen dem Sangharaja und seinem Obersten Rat (wörtlich „Versammlung der Ältesten“) aus höchstrangigen Klerikern weitreichende Kontroll- und Weisungsbefugnisse über die nominell unabhängigen Äbte der einzelnen Klöster zu, die in dieser Form durch die Lehre des Buddha nicht gedeckt sind. Dies führte auch zur Herausbildung eines Systems „geistlicher Ränge“ (Samanasak,) von denen in Thailand gegenwärtig 62 unterschieden werden | Nach allen Fassungen steht an der Spitze der oberste Mönchspatriarch (Sangharaja; Somdet Phra Sangkharat). Durch die Bestimmungen der aktuellen Version kommen dem Sangharaja und seinem Obersten Rat (wörtlich „Versammlung der Ältesten“) aus höchstrangigen Klerikern weitreichende Kontroll- und Weisungsbefugnisse über die nominell unabhängigen Äbte der einzelnen Klöster zu, die in dieser Form durch die Lehre des Buddha nicht gedeckt sind. Dies führte auch zur Herausbildung eines Systems „geistlicher Ränge“ (Samanasak,) von denen in Thailand gegenwärtig 62 unterschieden werden | ||
Die staatlichen Kontrollorgane wurden zuletzt 2002 reorganisiert. Das „Amt für religiöse Angelegenheiten“ im Erziehungsministerium wurde getrennt in eine „Abteilung für nationalen Buddhismus“ in der Staatskanzlei und ein „Amt für religiöse Angelegenheiten“, das nun im Kultusministerium angesiedelt ist. Während ersteres für Verwaltungsfragen der Theravada-Sangha zuständig ist, kümmert man sich in letzterem um die wenigen Mahāyāna-Tempel, christlichen Kirchen aber auch allgemeine kulturelle religiöse Aktivitäten, wie Tempelfeste usw. Unterhalb der Ebene des Konzils bleiben Mahanikai und Thammayut vollkommen getrennt. | Die staatlichen Kontrollorgane wurden zuletzt 2002 reorganisiert. Das „Amt für religiöse Angelegenheiten“ im Erziehungsministerium wurde getrennt in eine „Abteilung für nationalen Buddhismus“ in der Staatskanzlei und ein „Amt für religiöse Angelegenheiten“, das nun im Kultusministerium angesiedelt ist. Während ersteres für Verwaltungsfragen der Theravada-Sangha zuständig ist, kümmert man sich in letzterem um die wenigen Mahāyāna-Tempel, christlichen Kirchen aber auch allgemeine kulturelle religiöse Aktivitäten, wie Tempelfeste usw. Unterhalb der Ebene des Konzils bleiben Mahanikai und Thammayut vollkommen getrennt. | ||
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