Bearbeiten von „Sangha in Thailand

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==Sangha in Thailand *18==
==Sangha in Thailand *18==


Der Gedanke einer „Kurie“ mit Regelungskompetenz, wie sie hier und in anderen Ländern geschaffen wurde, ist dem ursprünglichen Buddhismus fremd. Dieser kannte keine Hierarchien, allenfalls wird charismatischen, älteren bzw. länger ordinierten Mönchen ein gewisser Respekt bzw. Autorität zugestanden.
Der Oberste Mönchspatriarch oder Sangharaja; (thailändisch Somdet Phra Sangkharat) ist das Oberhaupt des Sangha, also des Ordens buddhistischer Mönche in Thailand. Der Gedanke einer „Kurie“ mit Regelungskompetenz, wie sie hier und in anderen Ländern geschaffen wurde, ist dem ursprünglichen Buddhismus fremd. Dieser kannte keine Hierarchien, allenfalls wird charismatischen, älteren bzw. länger ordinierten Mönchen ein gewisser Respekt bzw. Autorität zugestanden.
 
Der Oberste Mönchspatriarch oder Sangharaja in Thailand (thailändisch Somdet Phra Sangkharat) ist das Oberhaupt des Sangha, also des Ordens buddhistischer Mönche in Thailand.  


Für einzelne regionale oder ethnische Gruppierungen ist die Institution belegbar ab 1592. Das Amt des Obersten Patriarchen aller Mönche des Landes wurde 1782 bald nach Gründung der Chakri-Dynastie von Rama I. eingerichtet. Zugleich eingeführt wurden Registrierungspflichten der Äbte und Ausweispapiere (“ordination certificate”) für Mönche. Dabei orientierte man sich an älteren Vorbildern. Unter Rama I. teilte man die Verwaltung der Sangha in fünf Gruppen, je unter einem Mönch im „Somdet“-Rang stehend: „nördliche“ und „südliche“ Gāmavāsī, („Dorf-“ oder „Stadtmönche“) Araññavāsī („Waldmönche“) dazu „zentral“, letzterer unterstanden alle Mönche in den königlichen Tempeln von Bangkok und den sechs umliegenden Provinzen. Für die der Ethnie der Mon zugerechneten Mönche und Tempel gab es anfangs noch eine getrennte Verwaltung.
Für einzelne regionale oder ethnische Gruppierungen ist die Institution belegbar ab 1592. Das Amt des Obersten Patriarchen aller Mönche des Landes wurde 1782 bald nach Gründung der Chakri-Dynastie von Rama I. eingerichtet. Zugleich eingeführt wurden Registrierungspflichten der Äbte und Ausweispapiere (“ordination certificate”) für Mönche. Dabei orientierte man sich an älteren Vorbildern. Unter Rama I. teilte man die Verwaltung der Sangha in fünf Gruppen, je unter einem Mönch im „Somdet“-Rang stehend: „nördliche“ und „südliche“ Gāmavāsī, („Dorf-“ oder „Stadtmönche“) Araññavāsī („Waldmönche“) dazu „zentral“, letzterer unterstanden alle Mönche in den königlichen Tempeln von Bangkok und den sechs umliegenden Provinzen. Für die der Ethnie der Mon zugerechneten Mönche und Tempel gab es anfangs noch eine getrennte Verwaltung.

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