Sikkhapada
Sikkhapada *1[Bearbeiten]
'Übungsregeln, Sittenregeln'. Die für jeden buddhistischen Anhänger bindenden 5 Sittenregeln, auch 5 Sila genannt, sind:
- Abstehen vom Töten (irgendwelcher Lebewesen),
- Stehlen,
- ungesetzlichem Verkehr mit Frauen (> kamesu micchacara),
- Lügen und
- Genusse berauschender Getränke und anderer Rauschmittel, die Unachtsamkeit verursachen. (> sura-meraya-majja-ppamadatthana veramani usw.).
Die für alle Novizen bindenden 10 Sittenregeln (Sikkhapada oder Sila) sind:
- Abstehen vom Töten;
- vom Stehlen;
- von jederart Geschlechtsverkehr;
- von Lüge;
- vom Genusse berauschender Getränke;
- vom Essen nach 12 Uhr;
- Sichfernhalten von Tanz, Gesang, Musik und Schaustellungen;
- Vermeidung von Blumenschmuck, Wohlgerüchen, Schminke, Schmuck, Zierrat;
- Vermeidung von hohen, üppigen Betten;
- Abstehen vom Annehmen von Gold und Silber.
Für die Mönche (bhikkhu) und Nonnen (bhikkhuni) sind die im Mönchs- bzw. Nonnen- Patimokkha niedergelegten Ordensregeln bindend. Bei den 8 Sittenregeln, die an Vollmonds- und Neumondstagen, sowie beim ersten und letzten Mondviertel von vielen Laienanhängern befolgt werden, bilden die 7. und 8. der obigen 10 Regeln, zusammengefaßt, die 7. Sittenregel; und dort die 9. bildet hier die achte.
Die Seite wurde erstellt von Kurt Singer
Zur Erleichterung: hier das Quellenverzeichnis und die Abkürzungen
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