Sikkhapada

Aus Glossar des Buddhismus
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Sikkhapada *1[Bearbeiten]

'Übungsregeln, Sittenregeln'. Die für jeden buddhistischen Anhänger bindenden 5 Sittenregeln, auch 5 Sila genannt, sind:

  1. Abstehen vom Töten (irgendwelcher Lebewesen),
  2. Stehlen,
  3. ungesetzlichem Verkehr mit Frauen (> kamesu micchacara),
  4. Lügen und
  5. Genusse berauschender Getränke und anderer Rauschmittel, die Unachtsamkeit verursachen. (> sura-meraya-majja-ppamadatthana veramani usw.).

Die für alle Novizen bindenden 10 Sittenregeln (Sikkhapada oder Sila) sind:

  1. Abstehen vom Töten;
  2. vom Stehlen;
  3. von jederart Geschlechtsverkehr;
  4. von Lüge;
  5. vom Genusse berauschender Getränke;
  6. vom Essen nach 12 Uhr;
  7. Sichfernhalten von Tanz, Gesang, Musik und Schaustellungen;
  8. Vermeidung von Blumenschmuck, Wohlgerüchen, Schminke, Schmuck, Zierrat;
  9. Vermeidung von hohen, üppigen Betten;
  10. Abstehen vom Annehmen von Gold und Silber.

Für die Mönche (bhikkhu) und Nonnen (bhikkhuni) sind die im Mönchs- bzw. Nonnen- Patimokkha niedergelegten Ordensregeln bindend. Bei den 8 Sittenregeln, die an Vollmonds- und Neumondstagen, sowie beim ersten und letzten Mondviertel von vielen Laienanhängern befolgt werden, bilden die 7. und 8. der obigen 10 Regeln, zusammengefaßt, die 7. Sittenregel; und dort die 9. bildet hier die achte.



Die Seite wurde erstellt von Kurt Singer
Zur Erleichterung: hier das Quellenverzeichnis und die Abkürzungen


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