Tathagata

Aus Glossar des Buddhismus
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Tathagata *1[Bearbeiten]

Der 'Vollendete', wörtl. der 'So-dahingelangte', ist ein Epitheton des Buddha, dessen sich der Buddha bediente, wenn er von sich selber oder von anderen Buddhas sprach.

Auf die Fragen, ob der Tathagata (hier wohl der Vollkommen-Heilige) nach dem Tode weiter lebe oder nicht weiter lebe usw., wird in S. XXII. 85-86. gezeigt, wie der Tathagata im höchsten Sinne > paramattha noch nicht einmal bei Lebzeiten anzutreffen ist, geschweige denn nach dem Tode, und dass weder die 5 Daseinsgruppen > khandha als der Tathagata anzusehen sind, noch auch dass außerhalb dieser körperlichen und geistigen Daseinsphänomene der Tathagata zu finden ist. Hiermit soll gesagt sein, dass es nur diese von Moment zu Moment immer wieder neu entstehenden und sich jedesmal sofort wieder auflösenden geistigen und körperlichen Phänomene gibt, aber keine Persönlichkeit an sich, eine sich gleichbleibende Ichwesenheit.

Wenn im Kommentar Tathagata durch 'Wesen' > satta erklärt wird, so soll das soviel heißen, dass hier dieses Wort im Sinne eines atta-Begriffes, eines Persönlichkeitsbegriffs, gebraucht wird.



Die Seite wurde erstellt von Kurt Singer
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