Ubhato-Bhaga-Vimutta: Unterschied zwischen den Versionen
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'Der Beiderseits-Erlöste', ist ein edler Jünger > [[ ariya-puggala]], der sowohl durch die Feinkörperliche Vertiefung > [[ jhana]] als auch durch den auf Hellblick > [[ vipassana]] beruhenden überweltlichen Pfad erlöst ist. Vgl. Vis. XXI. | 'Der Beiderseits-Erlöste', ist ein edler Jünger > [[ ariya-puggala]], der sowohl durch die Feinkörperliche Vertiefung > [[ jhana]] als auch durch den auf Hellblick > [[ vipassana]] beruhenden überweltlichen Pfad erlöst ist. | ||
Vgl. Vis. XXI. | |||
In M. 70 heißt es: "Wer aber, ihr Mönche, gilt als Beiderseits-Erlöster? Da hat ein Mensch leibhaftig die 8 Befreiungen > [[ vimokkha]] erreicht, und durch weises Erkennen sind in ihm die Triebe zur Versiegung gelangt. Diesen bezeichnet man als Beiderseits-Erlösten." Im weitesten Sinne ist jeder ein Beiderseits-Erlöster, der eine der durch Sammlung erreichbaren Vertiefungen und einen der durch Hellblick zu verwirklichenden überweltlichen Pfade gewonnen hat. | In M. 70 heißt es: "Wer aber, ihr Mönche, gilt als Beiderseits-Erlöster? Da hat ein Mensch leibhaftig die 8 Befreiungen > [[ vimokkha]] erreicht, und durch weises Erkennen sind in ihm die Triebe zur Versiegung gelangt. Diesen bezeichnet man als Beiderseits-Erlösten." Im weitesten Sinne ist jeder ein Beiderseits-Erlöster, der eine der durch Sammlung erreichbaren Vertiefungen und einen der durch Hellblick zu verwirklichenden überweltlichen Pfade gewonnen hat. |
Version vom 20. Mai 2020, 13:07 Uhr
Ubhato-bhaga-vimutta *1
'Der Beiderseits-Erlöste', ist ein edler Jünger > ariya-puggala, der sowohl durch die Feinkörperliche Vertiefung > jhana als auch durch den auf Hellblick > vipassana beruhenden überweltlichen Pfad erlöst ist.
Vgl. Vis. XXI.
In M. 70 heißt es: "Wer aber, ihr Mönche, gilt als Beiderseits-Erlöster? Da hat ein Mensch leibhaftig die 8 Befreiungen > vimokkha erreicht, und durch weises Erkennen sind in ihm die Triebe zur Versiegung gelangt. Diesen bezeichnet man als Beiderseits-Erlösten." Im weitesten Sinne ist jeder ein Beiderseits-Erlöster, der eine der durch Sammlung erreichbaren Vertiefungen und einen der durch Hellblick zu verwirklichenden überweltlichen Pfade gewonnen hat.
Vgl. A.IX.44.