Buddhistisches Konzil

Aus Glossar des Buddhismus
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Buddhistisches Konzil *18[Bearbeiten]

Buddhistische Konzilien dienen zur Beratung und Abklärung der authentischen Lehren des Buddha (563–483 oder 448–368 v. Chr.) bzw. ihrer wortgetreuen Weitergabe und der Fassung in kanonischer Form.

Der so entstandene buddhistische Kanon bildet die Grundlage der Lehre. Bereits mit dem zweiten Konzil (> 2. Buddhistisches Konzil entstand die Teilung in Hinayana- und Mahayana-Schulen. In der Regel waren die Konservativen auf den Konzilien stärker vertreten, ab dem dritten dienten sie hauptsächlich der Festlegung des Palikanon.

Nach den ersten vier Konzilien, die im Abstand von je etwa drei bis fünf Generationen abgehalten wurden, trat eine lange Unterbrechung ein. Erst in der Neuzeit wurde durch ein weiteres fünftes Konzil an die konziliare Tradition der buddhistischen Frühzeit angeknüpft.



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