Indriya

Aus Glossar des Buddhismus
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Indriya *1

„Fähigkeiten“, werden sowohl in den Sutten als auch dem Abhidhamma folgende 22, z. T. physische, z. T. geistige, Dinge genannt, nämlich:

6 Grundlagen > ayatana 1. Sehorgan 2. Hörorgan 3. Riechorgan 4. Schmeckorgan 5. Körperorgan 6. Geist (Bewußtsein)

Geschlecht > bhava 7. Weiblichkeit 8. Männlichkeit

9. Vitalität (körp, wie geist.)

5 Gefühle (> vedana) 10. körperliches Wohlgefühl 11. körperliches Wehegefühl 12. Frohsinn 13. Trübsinn 14. Indifferenz

5 geistige Fähigkeiten (> bala) 15. Vertrauen 16. Tatkraft 17. Achtsamkeit 18. Sammlung 19. Wissen

3 überweltliche Fähigkeiten 20. Die Gewißheit: ,Das noch nicht Erkannte werde ich erkennen‘ (anannatan-nassami t’indriya) 21. Höchstes Wissen, Gnosis (annindriya) 22. Die Fähigkeit des Erkannthabenden (annatavindriya)

1-5 und 7-8 sind körperlich; 9 ist entweder körperlich oder geistig; alle übrigen sind geistig. 14 (> upekkha) ist hier lediglich indifferentes Gefühl (= adukkham-asukha vedana) und nicht identisch mit dem hohen ethischen Geistesfaktor ,Gleichmut‘, der, obzwar genau so als upekkha bezeichnet, der Gruppe der Geistesformationen zugehört. 20 entsteht beim Eintritt in den Sotapanpfad, 21 bei Erreichung des unmittelbar darauf folgenden Sotapanfrucht-Momentes, 22 im Arahatfruchtmomente. Vgl. ariya-puggala. 1-5 sind karmisch-neutral (avyakata); 13 ist karmisch-unheilsam (akusala), da stets mit Widerwillen, Arger usw. verbunden.

Die Fähigkeiten (indriya) bilden eine der 24 Abhängigkeitsbedingungen (> paccaya).


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