Indriya

Aus Glossar des Buddhismus
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Indriya *1[Bearbeiten]

„Fähigkeiten“, werden sowohl in den Sutten als auch dem Abhidhamma folgende 22, z. T. physische, z. T. geistige, Dinge genannt, nämlich:

  • 6 Grundlagen ayatana
    • 1. Sehorgan
    • 2. Hörorgan
    • 3. Riechorgan
    • 4. Schmeckorgan
    • 5. Körperorgan
    • 6. Geist (Bewußtsein)
  • Geschlecht b[[hava
    • 7. Weiblichkeit
    • 8. Männlichkeit
  • 9. Vitalität (körp, wie geist.)
  • 5 Gefühle (vedana)
    • 10. körperliches Wohlgefühl
    • 11. körperliches Wehegefühl
    • 12. Frohsinn
    • 13. Trübsinn
    • 14. Indifferenz
  • 5 geistige Fähigkeiten (bala)
    • 15. Vertrauen
    • 16. Tatkraft
    • 17. Achtsamkeit
    • 18. Sammlung
    • 19. Wissen

1-5 und 7-8 sind körperlich; 9 ist entweder körperlich oder geistig; alle übrigen sind geistig. 14 (> upekkha) ist hier lediglich indifferentes Gefühl (= adukkham-asukha vedana) und nicht identisch mit dem hohen ethischen Geistesfaktor ,Gleichmut‘, der, obzwar genau so als upekkha bezeichnet, der Gruppe der Geistesformationen zugehört.

20 entsteht beim Eintritt in den Sotapanpfad, 21 bei Erreichung des unmittelbar darauf folgenden Sotapanfrucht-Momentes, 22 im Arahatfruchtmomente. Vgl. ariya-puggala. 1-5 sind karmisch-neutral (avyakata); 13 ist karmisch-unheilsam (akusala), da stets mit Widerwillen, Arger usw. verbunden.

Die Fähigkeiten (indriya) bilden eine der 24 Abhängigkeitsbedingungen (paccaya).



Die Seite wurde erstellt von Kurt Singer
Zur Erleichterung: hier das Quellenverzeichnis und die Abkürzungen


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