Paccaya: Unterschied zwischen den Versionen

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1. 'Wurzel-Bedingung' (hetu-paccaya = mula) soll besagen, daß diese Bedingung der Wurzel eines Baumes gleicht. Wie nämlich ein Baum nur solange am Leben bleibt, wie die Wurzel noch unzerstört da ist, so auch sind alle heilsamen > [[kusala]] wie unheilsamen > [[akusala]] Willens- und Geisteszustände bedingt durch das Zusammenentstehen und die Anwesenheit von heilsamen bzw. unheilsamen Wurzeln, d.i. von Gier, Haß, Verblendung oder Gierlosigkeit, Haßlosigkeit, Unverblendung. Wie es heißt (Patth. Pacc. I):
1. 'Wurzel-Bedingung' (hetu-paccaya = mula) soll besagen, daß diese Bedingung der Wurzel eines Baumes gleicht. Wie nämlich ein Baum nur solange am Leben bleibt, wie die Wurzel noch unzerstört da ist, so auch sind alle heilsamen > [[kusala]] wie unheilsamen > [[akusala]] Willens- und Geisteszustände bedingt durch das Zusammenentstehen und die Anwesenheit von heilsamen bzw. unheilsamen Wurzeln, d.i. von Gier, Haß, Verblendung oder Gierlosigkeit, Haßlosigkeit, Unverblendung. Wie es heißt (Patth. Pacc. I): "Die Wurzeln sind für die damit verbundenen geistigen Dinge und die dadurch entstandenen körperlichen Dinge (z.B. körperliche oder sprachliche Äußerung) eine Bedingung im Sinne von Wurzel." Die Wurzelbedingungen werden ausführlich beschrieben in Dhs. 1053-1071.
"Die Wurzeln sind für die damit verbundenen geistigen Dinge und die dadurch entstandenen körperlichen Dinge (z.B. körperliche oder sprachliche Äußerung) eine Bedingung im Sinne von Wurzel."
Die Wurzelbedingungen werden ausführlich beschrieben in Dhs. 1053-1071.


2. Als ‘Objekt-Bedingung' (arammana-paccala) gilt etwas, das als Objekt eine Bedingung bildet für das Entstehen irgend eines Phänomens oder Vorganges. So ist das physische Sehobjekt die notwendige Bedingung und Voraussetzung für die Entstehung des Sehbewußtseins, die als Hörobjekt bezeichnete Schallwelle eine Bedingung zur Entstehung des Hörbewußtseins usw., ebenso das Geistobjekt (im Geiste auftauchende Objekt) die Bedingung für das innere Bewußtsein (mano-vinnana).
2. Als 'Objekt-Bedingung' (arammana-paccaya) gilt etwas, das als Objekt eine Bedingung bildet für das Entstehen irgend eines Phänomens oder Vorganges. So ist das physische Sehobjekt die notwendige Bedingung und Voraussetzung für die Entstehung des Sehbewußtseins, die als Hörobjekt bezeichnete Schallwelle eine Bedingung zur Entstehung des Hörbewußtseins usw., ebenso das Geistobjekt (im Geiste auftauchende Objekt) die Bedingung für das innere Bewußtsein (mano-vinnana).
Das Geistobjekt mag körperlich oder geistig sein, vergangen, gegenwärtig oder zukünftig, wirklich oder unwirklich.
Das Geistobjekt mag körperlich oder geistig sein, vergangen, gegenwärtig oder zukünftig, wirklich oder unwirklich.


3. Als ‘Vorherrschaft-Bedingung' (adhipati-p.) gelten 4 Dinge, da von ihrer Übermacht oder ihrem Vorherrschendsein als Bedingung und Voraussetzung die damit verbundenen geistigen Dinge abhängig sind, nämlich: Konzentrierte Absicht (chanda), Willenskraft (viriya), Bewußtsein (citta) und Erwägung (vīmamsā). Jedesmal nur eines von diesen vier Dingen kann in ein und demselben Bewußtseinszustande die Vorherrschaft-Bedingung bilden. Steigt das Bewußtsein auf, indem es der ‘Absicht' Gewicht beilegt und den Vorrang gibt, so ist eben die Absicht das Vorherrschende, und nicht sind es die drei anderen Dinge. »Wenn dadurch, daß man irgend einem Dinge Gewicht beilegt, irgend welche anderen Dinge, wie Bewußtsein und Geistesfaktoren, entstehen, so bilden jedesmal die ersteren Dinge für die letzteren eine Bedingung im Sinne von Vorherrschaft. Vgl. iddhi-pāda.
3. Als ‘Vorherrschaft-Bedingung' (adhipati-ppaccaya) gelten 4 Dinge, da von ihrer Übermacht oder ihrem Vorherrschendsein als Bedingung und Voraussetzung die damit verbundenen geistigen Dinge abhängig sind, nämlich: Konzentrierte Absicht (chanda), Willenskraft (viriya), Bewußtsein (citta) und Erwägung (vimamsa). Jedesmal nur eines von diesen vier Dingen kann in ein und demselben Bewußtseinszustande die Vorherrschaft-Bedingung bilden. Steigt das Bewußtsein auf, indem es der ‘Absicht' Gewicht beilegt und den Vorrang gibt, so ist eben die Absicht das Vorherrschende, und nicht sind es die drei anderen Dinge. "Wenn dadurch, daß man irgend einem Dinge Gewicht beilegt, irgend welche anderen Dinge, wie Bewußtsein und Geistesfaktoren, entstehen, so bilden jedesmal die ersteren Dinge für die letzteren eine Bedingung im Sinne von Vorherrschaft". Vgl. iddhi-pada.

Version vom 14. Mai 2020, 10:16 Uhr

Paccaya *1

'Bedingung', bezeichnet das, wovon ein Anderes, das sog. Bedingte, abhängig ist und wofür es die nötige Voraussetzung bildet, ohne die das Andere nicht sein kann. Mannigfach ist die Art und Weise, wie ein Ding oder Vorgang für ein Anderes eine Bedingung sein kann. In Patthana, dem in der siamesischen Textausgabe aus 6 großen Bänden bestehenden letzten Werke des Abhidhamma-Pitaka, werden 24 solcher Bedingungsarten aufgezählt und erklärt; und dann wird an allen nur denkbaren geistigen und körperlichen Phänomenen und Vorgängen die bedingte Natur des Daseins bis ins Einzelne beleuchtet. Diese 24 Arten der Bedingungen sind:

  1. Wurzel-Bedingung
  2. Objekt-Bedingung
  3. Vorherrschaft-Bedingung
  4. Angrenzung-Bedingung
  5. Unmittelbarkeit-Bedingung
  6. Zusammenentstehung-Bedingung
  7. Gegenseitigkeit-Bedingung
  8. Grundlage-Bedingung
  9. Anlaß-Bedingung
  10. Vorherentstehung-Bedingung
  11. Nachherentstehung-Bedingung
  12. Wiederholung-Bedingung
  13. Karma-Bedingung
  14. Karmawirkung-Bedingung
  15. Nährstoff-Bedingung
  16. Fähigkeit-Bedingung
  17. Jhāna-Bedingung
  18. Pfad-Bedingung
  19. Verbundensein-Bedingung
  20. Unverbundensein-Bedingung
  21. Anwesenheit-Bedingung
  22. Abwesenheit-Bedingung
  23. Geschwundensein-Bedingung
  24. Nichtgeschwundensein-Bedingung
hetu-paccaya
arammana-paccaya
adhipati-paccaya
anantara-paccaya
samanantara-paccaya
sahajata-paccaya
annamanna-paccaya
nissaya-paccaya
upanissaya-paccaya
purejata-paccaya
pacchajata-paccaya
asevana-paccaya
kamma-paccaya
vipaka -paccaya
ahara-paccaya
indriya-paccaya
jhana-paccaya
magga-paccaya
sampayutta-paccaya
vippayutta-paccaya
atthi-paccaya
natthi-paccaya
vigata-paccaya
avigata-paccaya

1. 'Wurzel-Bedingung' (hetu-paccaya = mula) soll besagen, daß diese Bedingung der Wurzel eines Baumes gleicht. Wie nämlich ein Baum nur solange am Leben bleibt, wie die Wurzel noch unzerstört da ist, so auch sind alle heilsamen > kusala wie unheilsamen > akusala Willens- und Geisteszustände bedingt durch das Zusammenentstehen und die Anwesenheit von heilsamen bzw. unheilsamen Wurzeln, d.i. von Gier, Haß, Verblendung oder Gierlosigkeit, Haßlosigkeit, Unverblendung. Wie es heißt (Patth. Pacc. I): "Die Wurzeln sind für die damit verbundenen geistigen Dinge und die dadurch entstandenen körperlichen Dinge (z.B. körperliche oder sprachliche Äußerung) eine Bedingung im Sinne von Wurzel." Die Wurzelbedingungen werden ausführlich beschrieben in Dhs. 1053-1071.

2. Als 'Objekt-Bedingung' (arammana-paccaya) gilt etwas, das als Objekt eine Bedingung bildet für das Entstehen irgend eines Phänomens oder Vorganges. So ist das physische Sehobjekt die notwendige Bedingung und Voraussetzung für die Entstehung des Sehbewußtseins, die als Hörobjekt bezeichnete Schallwelle eine Bedingung zur Entstehung des Hörbewußtseins usw., ebenso das Geistobjekt (im Geiste auftauchende Objekt) die Bedingung für das innere Bewußtsein (mano-vinnana). Das Geistobjekt mag körperlich oder geistig sein, vergangen, gegenwärtig oder zukünftig, wirklich oder unwirklich.

3. Als ‘Vorherrschaft-Bedingung' (adhipati-ppaccaya) gelten 4 Dinge, da von ihrer Übermacht oder ihrem Vorherrschendsein als Bedingung und Voraussetzung die damit verbundenen geistigen Dinge abhängig sind, nämlich: Konzentrierte Absicht (chanda), Willenskraft (viriya), Bewußtsein (citta) und Erwägung (vimamsa). Jedesmal nur eines von diesen vier Dingen kann in ein und demselben Bewußtseinszustande die Vorherrschaft-Bedingung bilden. Steigt das Bewußtsein auf, indem es der ‘Absicht' Gewicht beilegt und den Vorrang gibt, so ist eben die Absicht das Vorherrschende, und nicht sind es die drei anderen Dinge. "Wenn dadurch, daß man irgend einem Dinge Gewicht beilegt, irgend welche anderen Dinge, wie Bewußtsein und Geistesfaktoren, entstehen, so bilden jedesmal die ersteren Dinge für die letzteren eine Bedingung im Sinne von Vorherrschaft". Vgl. iddhi-pada.