Upadana
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Upadana *1
'Anhaftung', ist nach Vis. XVII ein starker Grad des Begehrens > tanha. Die 4 Anhaftungen sind:
- Sinnliches Anhaften (kamupadana),
- Anhaften an Ansichten (ditthupadana),
- Anhaften an Regeln und Riten (silabbatupadana),
- Anhaften am Persönlichkeitsglauben (attavadupadana).
- "Was ist da das Sinnliche Anhaften? Was da hinsichtlich der Sinnenobjekte sinnliche Absicht ist, sinnliche Gier, sinnliche Lust, sinnliches Begehren, sinnliche Anhänglichkeit, sinnliche Glut, sinnliches Betörtsein, sinnliches Gefesseltsein: dies bezeichnet man als das Sinnliche Anhaften. Als ein ‘starker Grad des Begehrens' gilt eben das durch das frühere Begehren als Anlaß bedingte, stark gewordene spätere Begehren." (Dhs, §1214; Vibh. XVII).
- "Was ist da das Anhaften an Ansichten? ‘Almosen und Opfergaben sind wertlos . . . (usw. = M.117) . . . nicht gibt es in der Welt Mönche und Priester, die diese wie die nächste Welt selber erkannt und verwirklicht haben und sie erklären können': alle solche Ansichten . . . und verkehrten Auffassungen bezeichnet man als das Anhaften an Ansichten." (Dhs. § 1215).
- "Das Festhalten an der Ansicht, dass man durch bloße Sittenregeln und Riten Heiligung erlange, das gilt als das Anhaften an Regeln und Riten« (Vis. XVII) ». . . was da solcherart an Ansichten besteht . . . an verkehrten Auffassungen, das bezeichnet man als das Anhaften an Regeln und Riten" (Dhs. §216).
- "Die 20 Arten von ‘Ich-Ansichten mit Hinsicht auf die bestehenden Daseinsgruppen' (sakkayaditthi, siehe ditthi) bezeichnet man als das Anhaften am Persönlichkeitsglauben". (Vis. XVII).