Upadi: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar des Buddhismus
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Version vom 2. Juli 2022, 13:01 Uhr

Upadi *1

bezeichnet nach dem Kom. "das wonach man (ver-)langt" [upa + a + da), Haftobjekte, m. a W. die 5 Daseinsgruppen (khandha). Das Wort findet sich in den Suttentexten in solchen Aussprüchen wie: (M. 10): "eine von beiden Früchten ist zu erwarten: entweder schon bei Lebzeiten vollkommenes Wissen oder aber, ‘wenn noch die Daseinsgruppen übrig bleiben' (sati va upadisese), die Niewiederkehr > anagami."

Ferner (A.IV.118): "Hier ist der Vollendete in dem ‘von allem Daseinsreste freien' (an-upadi-sesa) Nibbana-Elemente erloschen." Häufig findet man auch die Bezeichnung sa-upadi-sesa-nibbana: ‘das mit einem Daseinsreste behaftete Nirwahn' (It. 44; Vis. XVI hat sopadisesa-nibbana-dhatu), d.i. die schon bei Lebzeiten zu erreichende Arahatschaft > ariya-puggala oder auch der als ‘Nibbana bei Lebzeiten' (Vis. XXIII) bezeichnete Erlöschungszustand > nirodha-samapatti. Vgl. nibbana.



Die Seite wurde erstellt von Kurt Singer
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