Sila

Aus Glossar des Buddhismus
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Sila *1[Bearbeiten]

'Sittlichkeit', ist die in Worten oder Werken sich äußernde edle Geistes-(cetasika) und Willensverfassung (cetana). Sie bildet die Grundlage der ganzen buddhistischen Praxis und die erste von den 3 Schulungen > sikkha oder den den achtfachen Pfad bildenden 3 Gebieten > magga, nämlich Sittlichkeit, Sammlung, Wissen.

Sila ist nicht, wie es nach der negativen Ausdrucksweise der Suttentexte ('Abstehen' von verkehrten Worten und Werken usw.) erscheinen mag, etwa Negatives und besteht nicht in dem bloßen Nichtstattfinden von üblen Werken und Worten, sondern es ist das jedesmal klar bewußte und gewollte Sichzurückhalten davon aufgrund der gleichzeitig aufsteigenden edlen Willens- und Geistesverfassung.

Die Sittlichkeit des Achtfachen Pfades gilt als die eigentliche oder 'natürliche' (pakati) Sittlichkeit, im Gegensatz zu der in äußeren Ordensvorschriften bestehenden sog. 'vorgeschriebenen' (pannatti) Sittlichkeit.

"Was aber ist die karmisch heilsame Sittlichkeit (kusala-sila)? Es ist heilsames körperliches Wirken (kaya-kamma), heilsames sprachliches Wirken (vaci-kamma), und auch die Reinheit hinsichtlich des Lebenserwerbes (ajiva) nenne ich Sittlichkeit." (M.78). Vgl. magga (rechte Rede, rechte Tat, rechter Lebenserwerb). - Über die, 5, 8 und 10 Sittenregeln (sila) > sikkhapada. Vgl. ferner caritta-sila und varitta-sila.

Die in Reinheit bestehenden und für den Mönch geltenden 4 Arten der Sittlichkeit (catu-parisuddhi-sila) sind:

  1. Zügelung gemäß der Ordenszucht,
  2. Sinnenzügelung,
  3. Reinheit hinsichtlich des Lebenserwerbs,
  4. die auf die Bedarfsgegenstände sich beziehende Sittlichkeit.

1. Zügelung gemäß der Ordenszucht (patimokkha-samvara-sila; > patimokkha. "Da, ihr Mönche, verharrt der Mönch gezügelt hinsichtlich der Ordenszucht, ist vollkommen im Wandel und Umgang, und in den kleinsten Vergehen Gefahr erblickend, übt er sich in den auf sich genommenen Sittenregeln." (A.V.87, A.V.109, A.V.114, usw.).

2. Sinnenzügelung (indriya-samvara-sila). »Erblickt da der Mönch mit dem Auge eine Form - vernimmt er mit dem Ohre einen Ton - riecht er mit der Nase einen Duft - schmeckt er mit der Zunge einen Saft - erkennt er im Geiste ein Objekt, so haftet er nicht an der Gesamterscheinung, nicht an den Einzelheiten. Und sofern in ihn, bei unbewachten Sinnen, Begehren und Kummer, üble, unheilsame Dinge eindringen möchten, so bemüht er sich die Sinne zu zügeln, hütet sie und gewinnt Herrschaft darüber.« (A.III.16; A.V.140 usw.)

3. Reinheit hinsichtlich des Lebenserwerbs (ajiva-parisuddhi-sila). Für den Mönch besteht diese darin, dass er sich seinen Unterhalt nicht auf unvorschriftsmäßige Weise erwirbt. Vgl. magga (5).

4. Auf die Bedarfsgegenstände sich beziehende Sittlichkeit (paccaya-sannissita-sila). Diese besteht darin, dass der Mönch in der richtigen Gesinnung sich der vier Bedarfsgegenstände, wie Gewand, Almosenspeise, Lagerstatt und Arznei, bedient. Wie es heißt (z.B. M. 2):

  • " Gründlich erwägend bedient er sich des Gewandes, eben bloß zur Abwehr gegen Kälte und Hitze . . . -
  • Gründlich erwägend bedient er sich der Almosenspeise . . . eben bloß zur Stütze und Erhaltung dieses Körpers . . . -
  • Gründlich erwägend bedient er sich der Lagerstätte . . . eben bloß um die Wettergefahr fern zu halten und zum Zwecke, die Abgeschiedenheit zu genießen . . . -
  • Gründlich erwägend bedient er sich der Arzneimittel im Falle von Krankheiten, eben bloß um die aufgestiegenen, durch Krankheit bedingten Gefühle zu unterdrücken und um die vollkommene Leidlosigkeit zu erreichen."

Über die 4 Arten der Sittlichkeit s. ausführl. VisM.I ff.



Die Seite wurde erstellt von Kurt Singer
Zur Erleichterung: hier das Quellenverzeichnis und die Abkürzungen


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