Eine wahrheitsgemäße Geschichte.
Die Geschichte handelt von einer jungen Frau, in Thailand geboren und jetzt deutsche Staatsbürgerin, und einem jungen Mann, auch in Thailand geboren und immer noch thailändischer Staatsangehöriger.
Er spiegelt den genauen Ablauf wieder von Behördengängen, von Irrungen und Wirrungen, von Bestimmungen und Verwaltungen, nicht immer im Wortlaut der Gesetze, Artikel, Paragraphen und Verwaltungsanweisungen – immer authentisch und wahrheitsgemäss, jedoch stark abgekürzt.
Ich kann es bezeugen, denn ich war immer dabei gewesen. Genauso hat sich die Geschichte abgespielt. Die Namen sind geändert – ich nenne die junge Frau Pung und den jungen Mann Pong.
P.s.: da es sich beim Ausländerrecht um Bundesrecht handelt, kann unter Umständen eventuell davon ausgegangen werden, dass die Dokumente und Urkunden für die Einreise in allen Bundesländern benötigt werden. Bei den Papieren für die Heirat kann es zu unterschiedlichen Anforderungen der Standesämter kommen. Also immer bei ALLEN beteiligten Behörden informieren und schriftlich bestätigen lassen. Ganz sicher ist, dass die Deutsche Botschaft in Bangkok nach deutschem Recht vorgeht, und so gelten die Merkblätter für alle. Warum allerdings diese Botschaft bei allen Merkblättern, die sie herausgibt, einen Vorbehaltsvermerk macht, mutet schon seltsam an. Absicherung nach allen Seiten ist angesagt.
Alle Angaben, auch zu den Formularen, beziehen sich auf den Berichtszeitraum, also auf das Jahr 2000. Es werden keine Aktualisierungen auf dieser Seite vorgenommen.
Achtung!! Seit dem Schreiben dieser Geschichte im Jahr 2000 haben sich entscheidende Bestimmungen für Heirat und die Einreise nach Deutschland geändert. So werden seit 2007 auch für den Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers – m.E. in absolutem Widerspruch zum Grundgesetz – vor Einreise deutsche Sprachkenntnisse vorausgesetzt und ein Sprachtest für die Erteilung eines Visum verlangt.