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Auf dem Standesamt

Man machte sich zuerst auf, um beim Standesamt die mitgebrachten Papiere prüfen zu lassen. Und machte den Weg vergebens, denn Papiere, die DEUTSCHEN Ämtern vorgelegt werden haben gefälligst in DEUTSCH zu sein.

Und so dachte man darüber nach, warum ein Übersetzungebüro in Bangkok, gleich gegenüber der Deutschen Botschaft, in der Botschaft Werbung machend für DEUTSCHE Übersetzungen, für DEUTSCHLAND eine Übersetzung in englisch machte und versicherte, das sei immer so gewesen und sei auch so in Ordnung.

Aber auch so hätte das nicht ausgereicht, denn die Papiere müssen auch noch durch die Deutsche Botschaft in Bangkok legalisiert werden.

Naja, dachte man, schickst du die Papiere wieder nach Thailand, und alles kommt in Ordnung. Schriftlich wurde vom Standesamt erklärt, dass folgende Unterlagen für eine Eheschliessung benötigt werden:

 (hier nur für den ausländischen Partner, also Pong)

  1. Geburtsurkunde
  2. Aufenthaltsbescheinigung, ggf. auch einer Nebenwohnung, 1 Woche gültig (wird nur in Verbindung mit einer Aufenthaltsgenehmigung erteilt)
  3. Familienstands- bzw. Ledigkeitsbescheinigung der Heimatbehörde und der Thailändischen Botschaft in Deutschland (Berlin)
  4. Gültiger Reisepass
    Alle Urkunden im Original mit deutscher Übersetzung
  5. Legalisation der deutschen Botschaft im Ausland für alle Originalurkunden

Und so sandte man die Papiere zuerst zum Übersetzen in die deutsche Sprache nach Thailand und von dort per Boten zur deutschen Botschaft. Zusätzlich sandte man ein Fax dorthin und bat um Bearbeitung. Eine Antwort erhielt man kurze Zeit später, so um die drei Wochen.

Betr.: Ihre Anfrage bezüglich Visum für Heirat
Bezug: Ihr Fax vom 16.02.2000
Sehr geehrter Herr ….

da erfahrungsgemäß mit einer Bearbeitungszeit der hiesigen thailändischen Behörden von 6 – 8 Wochen für die Legalisation zu rechnen ist, werden die von Ihnen bzw. Herrn … an die Botschaft gesandten Orginaldokumente, für die Beantragung des Visums der Botschaft für diesen Zeitraum zur Verfügung stehen.
Bitte teilen Sie der Botschaft mit, ob Sie eine längere Aufbewahrung der Originaldokumente bei der Botschaft Bangkok wünschen, oder ob die Dokumente Ihnen zugesandt werden sollen. Eine Teminvereinbarung ist in Visaangelegenheiten nicht möglich. Bitte kommen Sie und Herr … zu den Schalteröffnungszeiten zur Botschaft in Bangkok.
Die Schalter sind montags bis freitags von 8.00 – 10.30 Uhr geöffnet. Sie sollten sich frühzeitig bei der Botschaft einfinden, wenn Sie noch am selben Tag den Visumsantrag stellen möchten. Anbei sendet Ihnen die Botschaft die Merkblätter zur Beantragung eines Visums und zur Eheschließung.

Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
gez. Unterschrift

Immerhin hat die Deutsche Botschaft in Bangkok dazu gelernt: heute sind Terminvereinbarungen in Visaangelegenheiten zwingend vorgeschrieben. Und das von einem Telefon, welches nur von Thailand aus erreichbar ist. Also deutsche Ehemänner können nicht einmal sicher sein, daß sie einen
Termin bekommen, wenn sie dafür aus Deutschland anreisen müssen. Irgendwie habe ich einmal geglaubt, daß deutsche Behörden dazu da sind, Deutsche zu unterstützen und nicht dazu, sie vom Heiraten im Ausland oder eines ausländischen Partners abzuhalten.